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Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIO Displaysysteme

§1 Allgemeines, Geltungsbereich (keine Leistungserbringung gegenüber Verbrauchern)

(1) Wir, die FIO SYSTEMS AG, vertreten durch den Vorstand, Ritter-Pflugk-Str. 24, 04249 Leipzig (im Folgenden „FIO SYSTEMS“ oder „wir“ genannt) bieten unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software FIO Dis- playsysteme einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (im Folgenden kurz „Software“) zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(2) Für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von FIO Displaysysteme einschließlich etwaiger Zusatzleistungen von uns gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihnen wird durch uns widersprochen.

(3) Unsere Leistungserbringung richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, nicht aber an Verbraucher (§ 13 BGB).

(4) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – so im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird – hinsichtlich des Produktes „FIO Displaysysteme“ mithin auch für Ihre zukünftige Bestellungen, auch wenn dies im Einzelfall nicht nochmals gesondert vereinbart wird.

§2 Testzugang

(1) Sie haben die Möglichkeit, die Software vor Beginn einer entgeltlichen Nutzung einmalig unentgeltlich zu testen (nachfolgend „Testzugang“ genannt). So Sie sich für einen Testzugang interessieren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per E-Mail oder über das entsprechende Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Mitarbeiter fragen daraufhin – so diese noch nicht mit Ihrer Anfrage mitgeteilt wurden – die erforderlichen Daten ab. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten zum Testzugang. Bitte beachten Sie, dass Sie dort keine personenbezogenen Daten in den Testzugang einstellen dürfen, da der Testzugang allgemein für jeden Interessenten zugänglich ist und lediglich den Leistungsumfang beispielhaft verdeutlichen soll, aber nicht zum tatsächlichen Betrieb der Software geeignet und bestimmt ist.

Das den Testzugang abbildende Testsystem wird täglich bereinigt und in den Originalzustand zurückgesetzt, sodass Inhalte vom Vortag nicht mehr verfügbar sind. Ein automatischer Übergang von der kostenlosen zur entgeltlichen Nutzung findet nicht statt. Insbesondere bedarf es durch den Kunden keines Widerrufs und auch keiner Kündigung, sollte sich der Kunde gegen die weitere Nutzung der Software über die Probezeit hinaus entscheiden. Auch ein Transfer der in den Testzugang eingepflegten Daten in den ggf. später gebuchten entgeltpflichtigen Zugang findet nicht statt.

(2) Der Testzugang ist ein freiwilliger Service von uns. Ein Anspruch auf die Leistung und die Erfüllung bestimmter Anforderungen, insbesondere auch an die Verfügbarkeit, besteht in diesem Falle nicht. Wir sind befugt, den Testzugang jederzeit und ohne Begründung zu sperren.

(3) Die §12 bis §14 sowie §17 und §20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Testzugang entsprechend.

§3 Vertragsschluss über entgeltliche Nutzung der Software, Speicherung des Vertragsinhalts

(1) So Sie sich (ggf. nach Nutzung des Testzugangs) für die entgeltliche Nutzung der Software interessieren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per E-Mail oder über das entsprechende Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Mitarbeiter fragen daraufhin – so diese noch nicht mit Ihrer Anfrage mitgeteilt wurden – Displaysysteme AGB 2021 die erforderlichen Eckpunkte des Vertrages wie bspw. gewünschter Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und etwaig Ihrerseits gewünschten Zusatzprogramme oder Zusatzleistungen (z.B. Migration) ab. Im Anschluss erstellen wir für Sie eine individuelle Leistungsbeschreibung. Unsere Leistungsbeschreibungen zur Bereitstellung der Software sowie Preislisten und sonstigen Werbematerialien stellen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – noch keine rechtverbindlichen Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie ein solches abzugeben dar. Sie geben durch Gegenzeichnung und Übersendung des der Leistungsbeschreibung beigeschlossenen Bestellformulars an uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss über die entgeltliche Nutzung der Software ab.

(2) Den Zugang Ihrer Bestellung und die Annahme des darin liegenden Angebots werden wir Ihnen in Textform per E-Mail bestätigen, wodurch der Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Software zustande kommt. Parallel erhalten Sie zudem unseren Entwurf einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, um die datenschutzrechtlichen Vorgaben unserer Zusammenarbeit zu gewährleisten.

(3) Sie sind für vierzehn Werktage an Ihr Angebot gebunden.

(4) Der Vertragsinhalt wird durch uns gespeichert für

>- die Dauer der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1, S.1, lit b) DS-GVO),

>- nachrangig zur Erfüllung der (insbesondere steuer-)gesetzlichen Pflichten (Rechtgrundlage Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit c) DS-GVO) sowie

>- im Falle der Anlage eines Kundenkontos für die Dauer der dafür bestehenden Einwilligung von Ihnen (Rechtsgrundlage ist dann Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit a) DS- GVO).

Der Vertragsinhalt wird Ihnen mit unserer Bestätigungs-E-Mail nochmals übermittelt und kann Ihnen auf Anforderung in Textform in Abschrift übersendet werden.

§4 Leistungen von FIO SYSTEMS, Bestellungen des Kunden, Beschränkung der Vollmacht der Mitarbeiter von FIO SYSTEMS

(1) Wir stellen Ihnen die Software auf einem Server über das Internet bereit. Der entgeltliche Abruf ist zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristet. Der tatsächlich gebuchte Leistungsumfang und die Vertragsdauer richten sich nach den Details Ihrer Bestellung. Unsere Mitarbeiter sind zur Gewährung von Garantien nicht bevollmächtigt.

(2) Die Software ermöglicht u.a. den Export von Datensätzen auf Ihre genutzten Endgeräte, wie z.B. Stelen oder Monitore. Es besteht unsererseits bei einer Nutzung für im Ausland belegende Endgeräte jedoch keine Gewährleistung und/oder sonstige Haftung dafür, dass die Software den im Ausland geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, da dies nicht geschuldet ist.

(3) Wir werden die Software zudem gemäß §7 pflegen.

(4) Wir geben Ihnen bzw. den namentlich benannten Mitarbeitern im Rahmen des Supports in Fragen hinsichtlich einer Fehleranalyse sowie zur Nutzung der Software Auskunft. Sie werden uns bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem Sie auftretende Probleme konkret beschreiben, uns umfassend informieren und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren. Der Support ersetzt keine Schulung. Reine Nutzungs- und Bedienungsfragen können nach angemessener Zeit (ca. 5 min.) oder – im Falle wiederholter Anfragen – auch früher abgebrochen und auf eine entsprechende kostenpflichtige Schulung verwiesen werden. In inhaltlicher Hinsicht werden wir keine Auskünfte zu rechtlichen, steuerlichen oder buchhalterischen Themen erteilen.

(5) Wir dürfen die vorgenannten Leistungen auch durch Dritte erbringen.

Displaysysteme AGB 2021

(6) Sonstige Zusatz- bzw. Nebenleistungen, wie z.B. Assistenz bei der Datenmigration, Erstellung von Vorlagen (auch „Templates“ genannt) oder Durchführung von Schulungen, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Rahmen oder Nachgang der Bestellung.

(7) Sie sind für die Bereitstellung der für die Nutzung der Software nach dem Stand der Technik (insbesondere IT-Sicherheit) notwendigen Hard- und Software verantwortlich und haben diese auch in Zukunft ggf. zu aktualisieren und/oder veraltete Hard- und Software auszutauschen.

§5 Verfügbarkeit der Software zur Nutzung

(1) Wir stellen Ihnen die Software 7 Tage die Woche / 24 h täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 98 % bezogen auf ein Kalenderjahr am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet zur Verfügung.

(2) Nicht geschuldet ist die Verfügbarkeit in solchen Zeiten, in denen die Nutzung der Software aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist.

(3) Wir werden Wartungsarbeiten in nutzungsarmen Zeiten (üblicherweise von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr und Samstag bis Sonntag, bzw. Feiertagen ganztägig) durchführen, soweit deren Durchführung zu anderen Zeiten oder eine sofortige Durchführung (z.B. dringende Sicherheitsupdates) nicht zwingend erforderlich ist.

(4) Unsere Pflichten umfassen nicht Ihren Zugang in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Wir schulden mithin nicht die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu unseren Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen unseren eigenen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. Wir haben ebenso wenig Energieausfälle oder Ausfälle von Netzen oder Servern zu vertreten, auf die wir keinen Einfluss haben.

§6 Verwendung der Software durch den Kunden

Sie erhalten das einfache, nicht ausschließliche und das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, auf die Software in ihrer jeweils aktuellen Version zuzugreifen und die mit der Software verbundenen Funktionalitäten zu verwenden. Die Nutzung erfolgt durch Abruf der Software vom Server des Providers in den Arbeitsspeicher des Rechners des Nutzers und das Ablaufenlassen der Software.

§7 Pflege der Software

(1) Wir werden stets die neueste veröffentlichte Version der Software zum Abruf bereithalten.

(2) Wir werden zudem die Software in Bezug auf die IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik fortentwickeln und an sich ändernde, zur Verwendung der Software zwingend zu erfüllende gesetzliche Regelungen im Rahmen der betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist anpassen. Zwingend für die Verwendung der Software erforderlich sind Anpassungen an gesetzliche Regelungen dann, wenn das oder die jeweilige(n) neue Erfordernis(se) nicht anderweitig durch Sie erfüllt werden kann bzw. können.

(3) Wir bestimmen die Anzahl der Updates nach billigem Ermessen. Updates können gegebenenfalls zu einer veränderten Nutzeroberfläche führen und deshalb Schulungen bei Ihnen erforderlich machen. Solche nicht ersteinrichtungsbegleitenden Schulungen sind nicht Leistungsgegenstand dieses Vertrages, sondern gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

§8 Vergütung

(1) Sie zahlen für die vereinbarten Leistungen die im Einzelfall vereinbarte Vergütung an uns, hilfsweise eine Vergütung der jeweils bei Vertragsschluss für die Software geltenden Preise. Die dargestellten Preise sind Nettopreise und verstehen sich mithin zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen MwSt. Die für die laufende Nutzung der Software anfallende Vergütung ist quartalsweise jeweils zum 1. des darauffolgenden Monats zur Zahlung fällig und wird binnen 5 Werktagen eingezogen. Die volle Monatsvergütung wird fällig, wenn die Nutzung der Software zum Zeitpunkt des Zugangs zum Produktivsystem mehr als 15 Kalendertage des Monats beträgt. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tag der Produktivstellung der Software.

(2) Wir können auf Ihren Wunsch weitere Leistungen, die mit der Software in Zusammenhang stehen, die aber nicht in der Bereitstellung der Software enthalten sind, gegen eine separate Vergütung erbringen. Diese sind insbesondere: 1. Arbeiten und Leistungen im Zusammenhang mit der Einweisung und Schulung (bspw. bzgl. neuer Programmstände), die über die verpflichtenden einrichtungsbegleitenden individuellen Schulungsstunden, die im Buchungsumfang enthalten sind, hinausgehen und 2. Arbeiten und Leistungen, die aus Ihren geänderten bzw. neuen individuellen Nutzungsanforderungen resultieren (bspw. Templateanpassungen oder Templateerstellungen). Etwaige zusätzlich durch Sie beauftragte Leistungen von uns sind entsprechend den einzelvertraglichen Leistungen zu vergüten. Die vereinbarte Vergütung wird auf Basis von Tagessätzen und etwaigen Pauschalkosten (vgl. auch dazu die bei Auftragserteilung gültigen Preise) nachträglich abgerechnet.

(3) Sind Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, so können wir Ihnen eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen und im Falle des fruchtlosen Fristablaufs Ihren Zugang bzw. Ihre Zugänge sperren. Weitergehende Ansprüche und Rechte unsererseits bleiben davon unberührt.

(4) Ihnen steht nur ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus eigenem Recht zu.

§9 Zahlungsmodalitäten

Wir stellen Ihnen als Zahlungsmodalität den Einzug per SEPA-Firmenlastschrift zur Verfügung. Die genauen Bedingungen der Zahlungsmodalität sind im Rahmen der Bestellung beschrieben.

§10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren oder – soweit abweichend – des jeweils einzelvertraglich länger vereinbarten Zeitraums abgeschlossen.

(2) Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Kündigt keine Partei, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Auch in diesem Falle gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere sind wir dann zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn Sie für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug sind oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug sind, welche die Vergütung für zwei Monate erreicht.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§11 Datenlöschung bei Vertragsbeendigung

(1) Wir werden Ihre in der Software verwalteten Daten im Regelfalle binnen vier Wochen nach Beendigung des Vertrages vom Produktivsystem löschen, soweit der Löschung keine gesetzlichen (z. B. steuerrechtlichen) Bestimmungen entgegenstehen.

(2) Sie sind mithin bei Vertragsbeendigung selbständig für die Sicherung und Migration Ihrer Daten verantwortlich. Eine etwaige Hilfestellung durch uns kann gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.

§12 Nebenpflichten des Kunden

(1) Sie treffen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, insbesondere zur Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch uns führen kann. Diese Verhaltenspflichten sind im Folgenden aufgeführt.

(2) Sie sind verpflichtet:

1. bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,

2. uns unverzüglich mitzuteilen, sofern eine Änderung in Ihrer Person, Ihrer Anschrift, Ihres Namens, Ihrer Rechtsform und/oder Ihrer Firma eintritt,

3. uns unverzüglich unter support.ds@fio.de mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung (z. B. Doppelnutzung eines Accounts) bestehen.

(3) Sie sind insbesondere verpflichtet, unsere Dienste nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:

>1. Sie stellen sicher, dass durch Ihre in das Internet eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen-, Urheber- und/oder Eigentumsrechte Dritter verstoßen wird. Sie werden also vor jedem Texteintrag sowie Upload prüfen, ob Ihnen die erforderlichen Rechte am Werk (z. B. Text, Fotografie, gegebenenfalls Videos) zustehen. Bei Bildmaterial ist die weitere Prüfung notwendig, ob von gegebenenfalls darauf abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt. Ohne diese Einwilligung darf ein Upload nicht vorgenommen werden;

>2. Sie unterlassen die Nutzung der Software, die über das gewöhnliche Maß hinausgeht;

>3. Sie werden vor der Versendung von Daten und/oder Informationen diese Inhalte auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

>4. Sie beachten die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit. Sie werden insbesondere die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit Sie im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen und kein anderer gesetzlicher Rechtfertigungsgrund zur Verarbeitung dieser Daten eingreift.

(4) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 2 und 3 sind wir berechtigt, nach unser Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder Ihnen – so ein Festhalten am Vertrag für uns auf Grund der besonderen Schwere des Verstoßes nicht zumutbar ist – fristlos zu kündigen.

§13 Einräumung von Urheber- und sonstigen Rechten des Kunden gegenüber FIO SYSTEMS

Für den Fall, dass Sie im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen auch selbst Inhalte bereithalten oder übermitteln, an denen Ihnen Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige Rechte zustehen (z.B. an Fotos von Immobilien), sind wir für die Dauer ihrer Leistungserbringung zu all denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Vertragszweck entsprechen.

§14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die durch Sie zur Verfügung gestellten Daten werden durch uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet.

(2) Sie dürfen Dritten keine über die aus unserer Werbung hinausgehenden Informationen zur Software zugänglich machen, es sei denn, diese Informationen sind bereits ohne Ihre Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung öffentlich bekannt und/oder Sie sind gesetzlich zur Weitergabe der Informationen verpflichtet.

(3) Für Ihre Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes gilt §12 Abs. 3 Nr. 4.

§15 Sachmängelrechte

(1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, ansonsten die gewöhnliche Verwendung und die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Mängeln Ihrer Hardware, veränderten Umgebungsbedingungen, Bedienfehlern oder ähnlichen in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Umständen resultiert, ist kein Mangel.

(2) Sie werden uns im Falle der Geltendmachung von Mängelrechten bei der Analyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem Sie auftretende Probleme konkret beschreiben, uns umfassend informieren und die für die Mängelbeseitigung erforderliche angemessene Zeit und Gelegenheit gewähren.

(3) Soweit sich herausstellen sollte, dass Sie erkannt oder fahrlässig nicht erkannt haben, dass ein Mangel der Software nicht vorliegt, sondern die Ursache für die Beanstandung in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegt, tragen Sie die Kosten unserer Überprüfung. Diese Kosten richten sich nach den vereinbarten bzw. – so eine Vereinbarung nicht existiert – üblichen Tarifen.

§16 Rechtsmängel

(1) Wir gewährleisten, dass Ihrer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leisten wir dadurch Gewähr, dass wir Ihnen entweder eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an einer gleichwertigen Software verschaffen.

(2) Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) Ihnen gegenüber auf Grund der Nutzung der Software geltend machen und überlassen uns ebenfalls unverzüglich Kopien etwaiger Anschreiben Dritter.

§17 Haftung

(1) Eine Haftung wegen Schadensersatzes auf Grund von Sach- oder Rechtsmängeln besteht auch bei Sach- oder Rechtsmängeln, die bei Vertragsschluss vorhanden sind, nur wegen eines Umstands, den wir zu vertreten haben. Wir leisten darüber hinaus Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

>a) Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.

>b) Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht).

>c) Verletzen wir im Übrigen einfach fahrlässig eine Kardinalpflicht, so haften wir nur in Höhe des für uns bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch beschränkt auf € 5.000,- je Schadensfall und € 20.000,- für alle Schadensfälle aus dem Vertragsverhältnis insgesamt und nie- mals für entgangenen Gewinn.

>d) Im Fall der vorstehenden Buchstaben b) und c) ist die Haftung unsererseits für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und nicht realisierte Einsparungen und vergebliche Aufwendungen) ausgeschlossen.

>e) Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.

>f) Im Übrigen ist eine Haftung unsererseits für einfache oder geringere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor. Sie haben daraus folgend die verpflichtung, je exportvorgang an die displays mindestens ein exportiertes Objekt stichprobenweise (insbesondere hinsichtlich der exportieren Provisionshöhe) auf einem der adressierten Endgeräte zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Darüber hinaus haben Sie soweit die Datenspeicherung in Ihrem Verantwortungsbereich (z.B. bei auf seinen eigenen PC exportierten Inhalten) liegt die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Haftung für Datenverlust ist folglich durch den typischen Wiederherstellungsaufwand bei (ggf. unterstellter) Wahrung Ihrer vorstehenden Datensicherungspflicht begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen eingetreten wäre.

(3) Soweit wir außerhalb des Leistungsumfangs unentgeltlich technische Auskünfte geben, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Haftung für eine fahrlässige Falschauskunft bzw. -beratung.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für etwaige vorvertragliche Pflichtverletzungen unsererseits sowie die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Diese Regelung des §17 (Haftung) gilt nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit und auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§18 Referenzen

(1) Sie sind – dies für den Fall eines wichtigen Grundes widerruflich – damit einverstanden, dass wir Sie für die Dauer des Vertragsverhältnisses als Referenzkunden in der Unternehmenskommunikation einschließlich Publikationen, online wie print, sowie in Präsentationen benennen und in der Referenzbenennung Ihr Unternehmenslogo verwenden. Im Fall eines Widerrufs dieses Einverständnisses sind wir berechtigt, bereits hergestellte Werbematerialen (z.B. Broschüren), die Hinweise auf Sie enthalten, aufzubrauchen.

(2) Sämtliche über die Referenznennung i.S.d. Absatz 1 hinausgehende Veröffentlichungen, z. B. in Presse, Rundfunk, Fernsehen, durch uns bzw. unserer Mitarbeiter über diesen Vertrag, einschließlich Veröffentlichungen zu Werbezwecken, sind mit Ihnen vor Veröffentlichung abzustimmen. Dies gilt nicht für Veröffentlichungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen von uns verlangt werden.

§19 Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Wir sind berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder Regelungslücken aufgrund von gesetzlichen oder technischen Änderungen erforderlich ist.

(2) In diesem Fall werden wir Ihnen den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie diesen nicht in mindestens Textform widersprechen. Wir werden Sie auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung bei uns eingegangen sein. Üben Sie Ihr Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Im Falle der Ablehnung müssen Sie mit einer ordentlichen Kündigung von uns i.S.d. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. rechnen.

§20 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Eine E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der anderen Partei stammend, wenn die E-Mail als Absender den Namen und die E-Mail-Adresse der anderen Partei sowie eine Wiedergabe des Namens der anderen Partei als Abschluss der Nachricht enthält.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegenden Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Leipzig.

Stand: September 2021